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„Gebrauchsanleitung“ für
die Erstellung von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für den Bau der
Ortsumgehung Falkensee im Zuge des Neubaus der L20/L201
Sehr geehrte Damen und
Herren,
liebe Mitstreiter/innen für ein schönes Falkensee,
die Bürgerinitiative schönes
Falkensee e. V. versucht, Ihnen bei der Erstellung von qualifizierten
Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung
Falkensee nach besten Kräften beiseite zu stehen. Zu diesem Zweck hat die BISF Einwendungsmuster und eine Reihe von Textbausteinen erstellt,
die die Abfassung von individuellen Einwendungen erleichtern sollen. Daneben
stellt Ihnen die Bürgerinitiative auch Unterschriftenlisten zur Verfügung, die
insbesondere für diejenigen Personen gedacht sind, die keine individuelle
Einwendung formulieren möchten oder können. Hinzuweisen ist aber immer darauf,
dass nur individuelle Einwendungen, die sich sowohl mit ihrer persönlichen
Situation wie auch mit den Planungsunterlagen auseinandersetzen, gewährleisten,
dass Ihnen alle Rechte sowohl im Planfeststellungsverfahren, wie in eventuell
nachfolgenden gerichtlichen Streitigkeiten erhalten bleiben.
Was ist eine Einwendung?
Eine
Einwendung ist ein sogenanntes „sachliches Gegenvorbringen“. Das reine „nein“
zu einem Vorhaben reicht nicht aus. Es muss deutlich werden, was man gegen das
Vorhaben vorzubringen hat. Es geht darum, in den Planungsunterlagen
nachzuschauen, wie die eigene Situation, wie z. B. Lärmbelastung des eigenen
Grundstückes beurteilt wird, ob dabei alles in der Sache zutreffend erfasst
wurde und dann noch zu formulieren, was man sonst noch gegen das Vorhaben
vorzubringen hat. Dabei sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Auch
klimapolitische und verkehrspolitische Erwägungen haben in der Einwendung ihren
Platz. Wer aus eigener Kenntnis, etwa aus detaillierter Ortskenntnis oder etwa
aus der Beobachtung von Vögeln etc. aufzeigen kann, dass die Planungsunterlagen
fehlerhaft sind, sollte das unbedingt in der Einwendung formulieren und auch der
BISF mitteilen, damit das im Verfahren zur Geltung gebracht werden
kann. Eine Einwendung muss schriftlich formuliert werden, muss
erkennen lassen, wer sie erstellt hat (Angabe von Name und Anschrift, möglichst
leserlich) und muss schließlich bis zum Ablauf der Einwendungsfrist, d. h. bis
zum 23. September 2009 bei einer der Stellen, bei denen die Planungsunterlagen
ausgelegt werden, oder bei der Anhörungsbehörde eingegangen sein.
Wer sollte Einwendung
erheben?
Einwendungen kann grundsätzlich
jedermann erheben. Eine besondere Betroffenheit durch Lärm, Luftschadstoffe
etc. ist nicht erforderlich. Auch wer den betroffenen Bereich als Naherholungsgebiet nutzt kann das in Einwendungen vorbringen. Einwendungen müssen
individuell erhoben werden, das heißt jedes Familienmitglied etwa sollte eine
eigene Einwendung einreichen, eine Bürgerinitiative kann keine Einwendungen für
Einzelpersonen erheben und auch eine Gemeinde kann ihre Einwohner nicht wirksam
vertreten.
Wie gehe ich bei der
Erstellung einer Einwendung vor?
Am besten notieren Sie sich
gleich am Anfang all das, was Ihnen als Einwendung gegen das Vorhaben einfällt,
sehen sich dann die Planfeststellungsunterlagen insgesamt und insbesondere die
Ihre persönlichen Belange betreffenden Unterlagen (etwa das Lärmgutachten oder
die Luftschadstoffuntersuchung) an, um Ihre eigene Betroffenheit zu ermitteln,
fügen das Ihren ursprünglichen Notizen hinzu und vervollständigen das Ganze
dann mit Hilfe der Textbausteine der BISF. Die Textbausteine der
Bürgerinitiative können Sie beliebig verwenden, können Teile daraus nehmen oder
auch ganze Textpassagen in Ihre Einwendung kopieren. Sie können zusätzlich auch
die Unterschriftenliste unterschreiben, Mustereinwendungen einreichen und ihre
Einwendung jederzeit innerhalb der Frist (23.09.2009) ergänzen und bis zum
Abschluss des Planfeststellungsverfahrens (Jahre oder Jahrzehnte später) alles
noch weiter vertiefen. Niemand ist auf eine einzige Einwendung beschränkt. Sie
können mehrere Einwendungen gleichzeitig einreichen.
Wichtiger Hinweis:
Die Bürgerinitiative Schönes
Falkensee e.V. betreibt keine Rechtsberatung!
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Einwendung ausreichend ist und
Ihnen auch im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren, im Erörterungstermin
und in einem eventuellen nachfolgenden Gerichtsverfahren Ihre Rechte sichert,
sollten Sie sich anwaltlich beraten und vertreten lassen. Die Bürgerinitiative
Schönes Falkensee e. V. kann nicht gewährleisten, dass die mit Hilfe ihrer
Textbausteine erstellte Einwendung auch allen allgemeinen Anforderungen der
Rechtsprechung und individuellen Anforderungen aus diesem Verfahren genügt.
Mustereinwendung als Word Dokument
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Textbausteine als Word Dokument |
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